Einer Strafbarkeit gemäß § 203 StGB wegen Verletzung von Privatgeheimnissen wie bei einem Therapeuten, Arzt oder Anwalt unterliegt der Coach nicht, obwohl der Coach oft tiefgreifende Geheimnisse erfährt. Die Grundlage jedes erfolgreichen Coaches ist das Vertrauen. Bei mir ist Verschwiegenheit unter allen Umständen eine Selbstverständlichkeit – auf Wunsch wird dies auch schriftlich per Vertraulichkeitserklärung garantiert.

